Unternehmenskauf
Zielsetzung eines jeden Unternehmenserwerbers sollte es primär sein, aus dem
erworbenen Unternehmen mehr Ertrag zu generieren, als der Verkäufer, weil nur
dann, - ohne Gefährdung des eigenen Lebensunterhaltes -, die Finanzierung des
Erwerbs, einschließlich der damit verbundenen Kosten getragen werden können.
Hierfür ist zu ermitteln, welche zusätzlichen Nutzen der Erwerber in das
Unternehmen einbringen kann. Es müssen also Inhalt und Ablauf des
bestehenden Geschäfts sowie die dafür notwendigen Erfolgsfaktoren und die
Person des Erwerbers untersucht werden.
Für eine erste Untersuchung, deren Grundlagen der Erwerber ohne Hilfe eines
außenstehenden Beraters ermitteln kann, kann die Liste " erste Fragen "
verwendet werden.
Die Einschaltung eines Beraters erscheint erst sinnvoll, wenn die ersten Kontakte
hergestellt sind und aussagekräftige Unterlagen zur Bewertung ,- Abschlüsse,
Verkaufsprospekt, Angaben des Verkäufers zur Preisfindung -, vorgelegt werden
können.
Daneben sollte der potentielle Erwerber aus Gesprächen mit dem Verkäufer auch
konkrete Informationen über den Ablauf des Geschäftes an den Berater
weitergegeben werden können.
Aus diesen Unterlagen und Informationen wird eine auf den konkreten Einzelfall
abgestimmte Frageliste erarbeitet, welche dem Verkäufer vorgelegt werden kann.
Zielsetzung der Untersuchungen muss sein, ob durch den Erwerb die bisherigen
Faktoren, die den Erfolg des bestehenden Unternehmens gewährleistet haben,
ohne nachteilige Veränderungen fortbestehen.
Erkannte Risiken müssen, - soweit möglich -, durch entsprechende
Gewährleistungen im Kaufvertrag abgesichert werden.
In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass der Verkäufer in dem
Geschäftsbereich des verkauften Unternehmens selbst in Zukunft weder mittelbar
noch unmittelbar tätig wird, - Wettbewerbsverbot -.
Erwerb eines Einzelunternehmens / einer GmbH
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied.
Beim Kauf eines Einzelunternehmens
werden einzelne Wirtschaftsgüter erworben,
das heißt der Vertrag muss alle Gegenstände des Erwerbens einzelnen
benennen, - meist geschieht das über eine Bezugnahme auf entsprechende Listen
beziehungsweise Unterlagen und Abschlüsse -. Der Käufer tritt in die
Rechtsstellung des Unternehmers ein, er übernimmt alle laufenden Geschäfte. Für
die Übernahme von Verbindlichkeiten bedarf es der Zustimmung der Gläubiger.
Der Käufer haftet, - beschränkbar auf den Bestand des erworbenen Vermögens -,
für noch nicht bezahlte Unternehmenssteuern, - Umsatz -, Lohn - und
Gewerbesteuer -. Der Vertrag kann privatschriftlich geschlossen werden, es sei
denn der Kauf bezieht sich auch auf Grundstücke.
Beim Kauf einer GmbH
wird nur die Beteiligung an der Gesellschaft erworben, der
notwendige "Inhalt" der Gesellschaft muss durch entsprechende
Gewährleistungsklauseln abgesichert werden. Der Käufer tritt in die
Gesellschafterstellung ein, ohne dass dadurch die Vorgänge innerhalb des
Unternehmens unmittelbar berührt werden. Insbesondere die
Verantwortung/Haftung der Gesellschaft für alle Geschäfte und Handlungen der
Vergangenheit mit dem gesamten Bestand des Vermögens der Gesellschaft bleibt
unverändert, der Käufer übernimmt damit mittelbar die gesamte noch nicht
vollständig abgewickelt die Historie mit den entsprechenden Risiken. Der Vertrag
bedarf notarieller Beurkundung.
Erwerb von Beteiligungen,
- an Personengesellschaften, OHG und KG, an
Kapitalgesellschaften, GmbH AG -.
Der oben angesprochene rechtliche Unterschied besteht auch beim Erwerb von
Beteiligungen einerseits an Personen - und andererseits an Kapitalgesellschaften.
Als Besonderheit kommt hinzu, dass das Verhältnis zu den Gesellschaftern
geregelt werden muss. Hier sind insbesondere folgende Bereiche
regelungsbedürftig:
1. Verantwortung, wer entscheidet was und wer darauf was tun ohne
Zustimmung des anderen.
2. Ausscheiden, was geschieht wenn die Gesellschafter feststellen dass sie
nicht mehr zusammenarbeiten können oder wollen, unter welchen
Voraussetzungen und mit welchen Folgen kann einer der Gesellschafter aus
der Gesellschaft ausscheiden, insbesondere welche Abfindung muss der
verbleibende Gesellschafter bezahlen.
3. Nachfolge
a. in der Unternehmensführung, welches Familienmitglied ist unter welchen
Voraussetzungen berechtigt die Führungsnachfolge anzutreten, was
geschieht wenn externe Geschäftsführer bestellt werden müssen, wer
kann darüber entscheiden, - zum Beispiel ein Beirat -, in welchem Umfang
wird die Unternehmensleitung durch nicht aktiv tätige Gesellschafter
kontrolliert.
b. im Erbfall, soll es Beschränkungen geben, wer Rechtsnachfolger des
verstorbenen Gesellschafters werden kann?
c. im Verkaufsfall, soll die Beteiligung frei veräußerbar sein?
Steuerfolgen
Beim Erwerb von Einzelunternehmen und Beteiligungen an
Personengesellschaften werden abschreibbare Wirtschaftsgüter bezahlt, das heißt
der Kaufpreis kann verteilt auf die Abschreibungsdauer durch den Käufer
steuerlich als Aufwand geltendgemacht werden.
Beim Kauf von Kapitalgesellschaften und entsprechenden Beteiligungen daran
kann der Kaufpreis nicht abgeschrieben werden. Der Kauf muss also voll aus
versteuertem Geld finanziert werden.
Erste Fragen
Vor dem ersten Kontakt mit dem Verkäufer
1. Kann ich mich für das Geschäftsfeld indem das Unternehmen tätig ist so
sehr begeistern, dass ich es zu meinem zukünftigen Lebensinhalt machen
will?
2. Welchen zusätzlichen Kundennutzen kann ich in diesem Geschäftsfeld
generieren um den Ertrag zu verbessern.
Bei den ersten Kontakten zu gewinnende zusätzliche Informationen
3. Von welchen Faktoren hängt der Erfolg des Unternehmens ab?
a. Abläufe
b. Personen und Kontakte
c. Rechte, - insbesondere Urheberrechte, Patente, Lizenzen -,
d. Vertragsbeziehungen / sind diese auch nach dem Verkauf, - das heißt nach dem Wegfall des
bisherigen Unternehmers -, ohne Einschränkungen aufrecht zu erhalten?
4. Wo liegen die Schwachstellen im bisherigen Unternehmen?
a. nach Ansicht des Verkäufers,
b. nach meiner eigenen Auffassung.
5. Gibt es bereits heute erkennbare Risiken welche die Grundlagen des
Geschäftes gefährden?
a. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen?
b. Kündigungen von Schlüsselpositionen im Personalbereich?
c. Änderungen in Vertragsbeziehungen?
d. Auslaufen von Rechten?
e. Auftreten neuer Konkurrenten?
f. Einschränkungen in Geschäftsfeld durch neue technische
Rahmenbedingungen und Möglichkeiten?
g. Steuerlasten aus Betriebsprüfungen?
6. Reicht der Ertrag des Unternehmens aus um den Erwerb, einschließlich der
damit verbundenen Kosten, und meinen Lebensunterhalt zu finanzieren?
Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit! Nicht alle Fragen
werden sich ohne Hilfe eines kompetenten Beraters beantworten lassen. Aus dem
Inhalt der gewonnenen Informationen werden sich neue Fragen ergeben.